Datenschutz

Die Vorliegende Datenschutzhinweise beziehen sich auf die Inhalte der Webseite (www.koglu.ch) und die Nutzung der zur Funktionsbuttons sowie die damit verbundene Datenerhebung.
 
Die Bereitstellung der Webseite (www.koglu.ch) durch die Platform (www.clubdesk.ch), erweitert und ergänzt den Vorliegenden Datenschutzhinweis dieser Webseite (www.koglu.ch) und kann unter https://www.clubdesk.ch/de/datenschutz nachgelesen werden.
 
Die folgenden Angaben stützen sich auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (235.1 Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz(Datenschutzgesetz,DSG)) und kann unter der Webseite (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de) nachgelesen werden. Zusammenfassende Informationen können unter der Webseite (https://www.edoeb.admin.ch/de/datenschutz-in-vereinen) vom Eidgenösischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter des Bundes (EDÖB) beigezogen werden.

Kontaktperson

Der Inhalt dieser Webseite wird durch eine private Person ohne kommerzielle interesse zur Verfügung gestellt.

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetzte ist der Vorstand der Kantonalen Offiziergeselschaft Luzern.
Die Kontakt-. und Auskunftsstelle lautet:

Frau Lara Soltermann
Dattenbergrain 23
6010 Kriens

E-Mail: Vize_praesidentin@koglu.ch

Webseite: koglu.ch

Erhebung und Verarbeitung von Daten

Die erhoben Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit ihnen gespeichert. Hierfür sind  Angaben in einem Anmeldeformular oder Kontaktformular erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschliessenden Beantwortung derselben.

Aufbewahrungsdauer

Daten werden nur solange aufbewahrt wie diese der individuellen Kommunikation dienen. Das heist sobald eine Veranstalltung vorbei oder ein Mitglied der KOGLU aus dem Verein austritt, werden die erhoben Daten der jeweiligen Person gelöscht und nicht weiter aufbewahrt.

Auskunftsrecht

Jede Person kann gemäss Art. 25 des Datenschutzgesetz vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. 

Datenherausgabe

Jede Person kann vom Verantwortlichen die Herausgabe ihrer Personendaten, die sie ihm bekanntgegeben hat, in einem elektronischem Format gemäss Art. 28 des Datenschutzgesetz verlangen.